Kapitel 1.1

Faire Arbeitsbedingungen

Die physischen, wie psychischen Arbeitsbedingungen und die Arbeitsorganisation sollen ein gutes Arbeitsklima schaffen und die körperliche wie mentale Gesundheit der Beschäftigten schützen.

Die gesetzlichen Regelungen, wie z.B. das Arbeitsschutzgesetz, liefern hierfür einen formalen Rahmen, der nach Möglichkeit nur als Mindestmaß der zu treffenden Maßnahmen dient. 

1.1.1 Reguläre Arbeitsbedingungen

In den Gehältern der Belegschaft von L+P spiegeln sich ausschließlich die unterschiedlichen Berufstätigkeiten, Qualifizierungen und gearbeiteten Wochenstunden wider. Eine Selbstverständlichkeit für L+P ist es, Frauen und Männern für die gleiche Arbeit das gleiche Gehalt zu zahlen. Das Gehaltsniveau entspricht marktüblichen Entgelten. Darüber hinaus werden alle Beschäftigten anhand eines selbst gestaltenden Systems am Unternehmensgewinn beteiligt. Leistungen, die den Erhalt und die Weiterentwicklung des Unternehmens in besonderer Weise fördern, werden durch zusätzliche Gratifikationen gewürdigt.

  • Indikator: Gesetzliche Vorgaben, wie z. B. Mindestlohn und sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Vorgaben werden konsequent berücksichtigt. Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit sind ausgeschlossen. Löhne und Gehälter werden ausschließlich nach objektiven Gesichtspunkten bezahlt.
 
  • Kennzahlen: Im Sachverständigenbereich wurde 2023 auf 3 freie Mitarbeiter:innen zurückgegfriffen. (2022: 2 freie Mitarbeiter:innen). Das Verhältnis der Honorare, die an freie Mitarbeiter:innen gezahlt wurden zum Personalaufwand des gesamten Teams hat sich auf 3,6 % (2022: 2,4 %) erhöht.
 
  • Handlungsziele: Einholen eines externen Testats darüber, dass Löhne und Gehälter ausschließlich nach objektiven Gesichtspunkten bezahlt werden.
 

Verringerung des Anteils an Leistungen, die durch freie Mitarbeiter:innen erbracht werden zugunsten weiterer regulärer Beschäftigungsverhältnisse.

1.1.2 Befristung von Arbeitsverhältnissen

Alle Mitarbeiter:innen bei L+P sind im Rahmen eines festen und unbefristeten Arbeitsverhältnisses angestellt. Einzige seltene Ausnahme bilden sachliche Gründe, wie eine Elternschaftsvertretung. Derzeit befindet sich eine Kollegin in Elternzeit, auf deren Rückkehr wir uns freuen. Dafür werden nach Möglichkeit Arbeitszeiten und ggf. Aufgabenfelder gemeinschaftlich angepasst, um der Vereinbarkeit von Arbeit und Familie gerecht zu werden. In der beruflichen Entwicklung innerhalb des Unternehmens bedeutet das für keine der betroffenen Personen einen Rückschritt.

  • Indikator: Befristete Arbeitsverhältnisse nur aus sachlichen Gründen.

  • Kennzahlen: Im Jahr 2023 bestand kein befristetes Arbeitsverhältnis (2022: ein befristetes Arbeitsverhältnis im Rahmen einer Elternzeitvertretung).
 
  • Handlungsempfehlungen: Weiter so. Auch künftig soll es nur Befristungen zur Sicherung der bestehenden Arbeitsplätze geben (z.B. Vertretung während Mutterschutz/ Elternzeit).
1.1.3 Gleichberechtigung im Team von L+P

Gleichberechtigung wird bei L+P nicht nur bei der Bezahlung gelebt, sondern in allen Bereichen des Unternehmens. Jeder hat bei uns die gleichen Chancen, völlig unabhängig von Geschlecht, aber auch Ethnie oder dem gewählten Arbeitszeitmodell.

Wer möchte, der bekommt auch Möglichkeiten. So sind beispielsweise zwei unserer vier Geschäftsführer:innen Frauen und zwei unserer vier Niederlassungen werden von Frauen geführt, eine davon familienbedingt von Anfang an in Teilzeit. Es freut es uns anzumerken, dass mit einem Anteil von mehr als der Hälfte die Zahl der weiblichen Sachverständigen, in einer immer noch männerdominierten Branche, sehr hoch ist.
 
  • Indikator: Ein hoher Frauenanteil sowohl unter den Sachverständigen als auch auf Führungsebene sowie die Bezahlung ausschließlich nach Leistung und Qualifikation lässt keine (bewusste) Benachteiligung innerhalb des Unternehmens erkennen.
 
  • Kennzahlen: Der Frauenanteil am gesamten Team lag im Jahr 2023 bei 54% und unter den Sachverständigen lag der Anteil bei rund 52%. (2022: 50% Frauenanteil am gesamten Team, 46% unter den Sachverständigen). 50% der Niederlassungen wurden von Frauen geführt und innerhalb der Geschäftsführung lag der Frauenanteil ebenfalls bei 50%.
 
  • Handlungsempfehlungen: Weiter so. Geschäftliche Entscheidungen sollen weiterhin unbeeinflusst von Geschlecht oder Ethnie getroffen werden.

1.1.4 Qualifikation unserer Mitarbeiter:innen

Die Qualifikation unserer Mitarbeiter:innen ist ein hohes Gut, daher wird Weiterbildung bei L+P nicht nur ermöglicht, sondern auch gezielt gefördert. In individuellen Absprachen werden zeitliche wie monetäre Ressourcen zur Verfügung gestellt. Das Weiterbildungsprogramm steht allen Beschäftigten offen. So haben wir ein umfangreiches Spektrum an Zertifizierungen der Kolleg:innen erreicht. Darauf sind wir stolz.

  • Indikator: Es stehen umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung, die aktiv gefördert werden. Ziel ist sowohl der Erwerb neuer als auch der Erhalt bestehender Qualifikationen. Dies kann in einem formalen Rahmen (z. B. öffentliche Bestellung, Mitgliedschaft in der RICS oder Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024), aber auch in einem informellen Rahmen (z. B. interne Schulungen) erfolgen. In den allermeisten Fällen werden die Kosten der Fortbildung durch L+P getragen. Die Zeit für die Weiterbildung geht je nach Vereinbarung zu Lasten des Arbeitnehmers oder auch zu Lasten des Arbeitgebers. In der Regel wird der zeitliche Aufwand jedoch geteilt. Eine Verpflichtung zur anteiligen Rückzahlung der Kosten einer umfassenden Zertifizierungsmaßnahme bei Verlassen des Unternehmens wird jedoch vereinbart.

 

  • Kennzahlen: Insgesamt hat das Sachverständigenteam im Jahr 2023 29 Qualifizierungen (öffentliche Bestellung, Mitgliedschaft RICS oder Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024) gehalten (2022: 25 Qualifizierungen). Die Anzahl der qualifizierten Personen hat sich von 12 im Jahr 2022 auf 14 im Jahr 2023 erhöht. 2023 wurden insgesamt rund 525 Stunden an Weiterbildungen durch unsere Sachverständigen absolviert. Dies entspricht rund 22 Stunden je Vollzeitstelle im Sachverständigenbereich. 2022 waren es insgesamt rund 609 Stunden bzw. rund 26 Stunden je Vollzeitstelle.

 

  • Handlungsempfehlungen: Weiter so. Weiterbildung wird weiterhin gefördert und die Möglichkeit der Teilnahme wird so unkompliziert wie möglich gehalten.
1.1.5 Nachwuchsförderung

Der Ausbildung des Nachwuchses wird bei L+P ein hoher Stellenwert beigemessen. Gerne geben wir unser Wissen weiter. Im Gegenzug lernen wir aber auch gerne von unseren Auszubildenden, Dualen Studierenden oder Praktikant:innen, die frischen Wind, neue Ideen, Impulse und Themen mit ins Büro bringen. Und mit Ende der jeweiligen Ausbildung ist bei L+P noch lange nicht Schluss.

Wer sich z. B. als Praktikant:in beweist, bekommt zunächst einen Job als Werksstudent:in und mit Abschluss des Studiums einen Job als “Junior” angeboten. Gleiches gilt selbstredend auch für Auszubildende und Duale Studierende, die nach erfolgreichem Abschluss regelmäßig ihr Berufsleben bei uns beginnen. Unsere Nachwuchsförderung ist Teil der L+P DNA und trägt unseren Entwicklungspfad als Unternehmen.

  • Indikator: Wir fördern Ausbildung. Hierzu bieten wir Ausbildungsplätze und Plätze für Duale Studierende an und unterstützen Studierende mit der Möglichkeit Pflichtpraktika bei uns zu absolvieren.

  • Kennzahlen: Im Verlauf des Jahres 2023 waren eine Auszubildende, drei Duale Studierende sowie zwei Praktikanten bei L+P beschäftigt. Darüber hinaus hat eine Kollegin ein berufsbegleitendes Masterstudium aufgenommen. Im Jahr 2022 waren es eine Auszubildene, eine Duale Studierende sowie ein Praktikant.

  • Handlungsempfehlungen: Weiter so. Unsere Auszubildende ist inzwischen Studentin in Vollzeit und unterstützt uns als Werkstudentin. Eine Duale Studierende wird im Lauf dieses Jahres ihr Studium beenden und uns berufsbegleitend zu ihrem Masterstudium verstärken.

Stand: 23.07.2024